BtM Verstoss - Betäubungsmittelstrafrecht

Tatvorwurf: BtM Verstoss (Betäubungsmittelgesetz)

Ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz kann streng geahndet werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften treten entschlossen gegenüber dem Beschuldigten auf, gilt das Drogenstrafrecht doch als Bereich der organisierten Kriminalität.  Dieses Rechtsgebiet erfordert vertiefte prozessuale und materiellrechtliche Kenntnisse von dem Rechtsanwalt, andernfalls droht eine böse Überraschung am Ende eines Strafverfahrens.

Keine Aussgage bei der Polizei!

Ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz kann streng geahndet werden. Die Polizei tritt dem Beschuldigten gegenüber entschlossen auf, gilt das Drogenstrafrecht doch als Bereich der organisierten Kriminalität. 

Dieses Rechtsgebiet erfordert vertiefte prozessuale und materiellrechtliche Kenntnisse von dem Rechtsanwalt, andernfalls droht eine böse Überraschung am Ende eines Strafverfahrens.

BtM Verstoss: Vorladung als Beschuldigter

Als Beschuldigter schweigen

Es ist in der täglichen Praxis der Strafverteidigung üblich, dass sich der Beschuldigte nicht gegenüber der Polizei äußert. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Macht man hier Fehler, werden einen eben diese das ganze Verfahren über verfolgen.

Auch im Hinblick auf die Fahrerlaubnis sollte man sich als Betroffener zunächst mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten.

Der Rechtsanwalt vertritt Sie gegenüber der Polizei

Der Rechtsanwalt sagt den Termin bei der Polizei für den Beschuldigten ab und beantragt die sogenannte Akteneinsicht.

Gerade bei dem Tatvorwurf BtM Verstoss ist es notwendig, die komplette Ermittlungsakte zu kennen, bevor man über das weitere Vorgehen entscheidet. Oftmals entscheiden Kleinigkeiten darüber, ob am Ende eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ausgeurteilt wird.

Drogen im Überblick

Cannabis

Cannabis wird als weiche Droge eingestuft, beschäftigt die Gerichte jedoch nach wie vor sehr häufig. In unserer täglichen Praxis spielt der Anbau von Cannabis (Indoorplantage) eine wesentliche Rolle.

Kokain

Besitz und Erwerb von Kokain werden von der Polizei streng verfolgt. Es handelt sich um eine sogenannte harte Droge. Auch kleinere Mengen von Kokain können  schnell zu erheblichen Geld- bzw. Freiheitsstrafen führen.

Ecstasy

Ecstasy ist als eine Partydroge schon seit Jahren der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge. Die Einstufung als harte Droge macht sich im Strafrahmen bemerkbar.

Amphetamin

Die Staatsanwaltschaft sieht in Amphetamin eine weitere synthetische Droge, gegen die mit aller Härte vorgegangen werden muss. Amphetamin ist die letzten Jahre gerade von jungen Menschen verstärkt konsumiert worden.

Bestellungen im Internet / Darknet

Marktplätze im Darknet

Der Handel mit Drogen im Internet hat sich die vergangenen Jahre stetig entwickelt. Über diverse Verkaufsplattformen schien der Erwerb von Drogen völlig risikolos.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben jedoch nicht tatenlos zugesehen. Viele Märkte stehen im Fokus der Ermittler. Für den Betroffenen bedeutet das, dass selbst nach Jahren noch Ermittlungsverfahren drohen, da die Polizei erst nach und nach alles abarbeiten kann.

In der täglichen Praxis unserer Starfverteidigung beschäftigen wir uns intensiv mit nachfolgen Verfahren:

Shiny-flakes, Silk road, Evolution, Pandora, Alphabay, Nucleus usw.

Kanzlei für Strafrecht

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Call Now Button