Vorladung/ Ladung zur Polizei
Welche Bedeutung hat eine Vorladung?
Ist die Polizei bzw. der Staatsanwalt der Auffassung, dass genügend Beweise für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegen, wird Ihnen eine Vorladung zugeschickt. Diese Ausgangsposition ist für den Beschuldigten nicht zu unterschätzen, hat sich doch bei der Ermittlungsbehörde bereits der Eindruck einer Straftat verfestigt.
Ohne eine konkrete Kenntnis des Tatvorwurfs sollte man sich demzufolge nicht auf irgendwelche Stellungnahmen einlassen. Schlussendlich ist es Ihr gutes Recht, erst Kenntnis von dem gesamten Verfahren zu erhalten. Sich auf gut Glück zu einem bestehenden strafrechtlichen Sachverhalt zu äußern, wäre ein grober Fehler.
Muss ich der Vorladung Folge leisten?
Die Vorladung von der Polizei vermittelt einen sehr förmlichen Eindruck. Wichtig ist jedoch:
Sie sind nicht verpflichtet, auf eine Vorladung hin, tatsächlich bei der Polizei zu erscheinen.
Ausnahme: Etwas anderes gilt dann, wenn Sie eine Vorladung zur Staatsanwaltschaft erhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet zu erscheinen, andernfalls droht eine Vorführung durch die Polizei. Aber auch gegenüber dem Staatsanwalt können Sie sich auf Ihr Schweigerecht berufen. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zur Person zu machen (Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Meldeanschrift und Beruf)
Bei Fragen zu einer Vorladung als Beschuldigter - Tel. 030 - 526 70 93 0 -
Wir sagen den Termin zur Vorladung für Sie ab
Der Verfahrensablauf im Strafrecht ist klar geregelt. Als Betroffener bzw. Beschuldigter stellt sich jedoch immer wieder die Frage:
Wie soll ich mich jetzt konkret verhalten?
Zu genau diesem Zeitpunkt übernimmt ein Fachanwalt für Strafrecht die Arbeit. Es gehört zu seinen Aufgaben, den Termin zur Vorladung abzusagen und die notwendigen Anträge zu stellen. Dazu gehört unter anderem der Antrag auf Akteneinsicht. Alles was an Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht anfällt, wird durch einen Rechtsanwalt koordiniert.
Beraten Sie sich mit einem Fachanwalt für Strafrecht
Stellen Sie als Beschuldigter sicher, dass Sie keine voreiligen Aussagen tätigen, bevor Sie nicht alle Einzelheit des Tatvorwurfes kennen.
Einem Rechtsanwalt muss der Staatsanwalt alle Aktenbestandteile aushändigen, die sich mit den strafrechtlichen Ermittlungen befassen.
Besprechen Sie sich mit einem unserer Rechtsanwälte zu Ihrem Fall, um das genaue Vorgehen zu planen.