Strafrecht - was Sie in einem Ermittlungsverfahren berücksichtigen müssen

Rechtsanwalt berät Mandanten
gut beraten vom Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Die Strafverteidigung erfordert ein zielgerichtetes und engagiertes Vorgehen seitens des Strafverteidigers. Im Vordergrund steht das Interesse des Mandanten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt zu.

Der Strafverteidiger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Rahmen der Strafverteidigung kann man sein Anliegen  ohne weiteres seinem Anwalt anvertrauen. Der Anwalt ist nicht dafür da, über seinen Mandanten zu urteilen – der Verteidiger nimmt vielmehr die Rechte seines Mandanten wahr und setzt diese gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht durch.

Suchen Sie sich einen Anwalt Ihres Vertrauens aus und übertragen ihm Ihre Verteidigung. So wird gewährleistet, dass Ihre Strafverteidigung von Beginn an alle Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung wahrnimmt.

Schweigerecht nutzen!

Aus dem Schweigen entstehen dem Beschuldigten keine Nachteile. Es handelt sich vielmehr um ein ganz normales Verhalten gegenüber der Polizei. Als Beschuldigter ohne Kenntnis von dem konkreten Tatvorwurf eine Aussage zu machen, birgt zu viele Risiken:

Eine Aussage im polizeilichen Protokoll, die Sie so vielleicht gar nicht machen wollten, kann Ihnen später im Verfahren zum Nachteil ausgelegt werden – durch Schweigen verhindern Sie diese Folgen!

Die Ermittler haben einen Verdacht, und für diesen Verdacht suchen sie Anhaltspunkte. Im Zweifel wird man Ihren entlastenden Aussagen weniger Glauben schenken.

Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht

Schaffen Sie gemeinsam mit Ihrem Verteidiger “Waffengleichheit”. Wir setzen uns mit den zuständigen Ermittlungsbehörden in Verbindung und leiten die notwendigen Schritte ein. Dazu gehört zunächst einmal der Antrag auf Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten in einem Ermittlungsverfahren vollends aus, andernfalls kann das Verfahren in eine Richtung laufen, die nur noch schwer zu korrigieren ist.

Ihr Strafverteidiger wird die Vertretung gegenüber der Ermittlungsbehörde anzeigen. Dabei teilt er der Polizei und der Staatsanwaltschaft mit, dass der Beschuldigte sich zunächst nicht zu den erhobenen Vorwürfen äußern wird. Ihr Anwalt behält sich eine Stellungnahme vor. So sichert sich der Beschuldigte vor voreiligen und überhasteten Aussagen ab.

Vorladung als Beschuldigter

Vernehmung oder schriftliche Äußerung

Den ersten Kontakt hat man als Betroffener zumeist zur Polizei. Schon hier entscheidet sich oftmals der Verlauf des weiteren Verfahrens. Die Polizei erforscht den Sachverhalt und befragt den Beschuldigten zu dem Vorwurf.

In der Praxis ist die polizeiliche Vernehmung des Beschuldigten meist dessen erste Vernehmung zur Sache. Die Polizei kann eine mündliche Vernehmung vornehmen, oder aber  dem Beschuldigten die Gelegenheit geben, sich schriftlich zu äußern. Grundsätzlich gilt hier: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Machen Sie nicht den Fehler, durch ein Gespräch oder eine schriftliche Stellungnahme die Sache mit der Polizei oder anderen Verfahrensbeteiligten “schnell” zu klären. Sie müssen

Akteneinsicht beantragen

Zuerst muss man erfahren, was einem überhaupt vorgeworfen wird und aus welchen Beweismitteln sich der Vorwurf ergibt. Ein Fachanwalt für Strafrecht übernimmt für Sie den Schriftverkehr mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. So können Sie gewährleisten, dass alle Informationen zum Strafverfahren zügig zusammengetragen werden und das weitere Vorgehen geplant werden kann.

Liegt die sogenannte Ermittlungsakte Ihrem Anwalt vor, so bespricht man in Ruhe die Sach- und Rechtslage. Hier wird die Strategie für das weitere Verfahren festgelegt. In der Regel stellt man in diesem frühen Abschnitt die Weichen für ein erfolgreiches Verfahren.

Kanzlei für Strafrecht

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

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