Vorladung als Beschuldigter

Vorladung als Beschuldigter

Vorladung zur Polizei, persönlicher Termin

Die Polizei hat unterschiedliche Möglichkeiten, mit einem Beschuldigten in Kontakt zu treten. Am häufigsten wird man angeschrieben und zu einem persönlichen Termin vorgeladen (Vernehmung).

In der Regel gilt in einem solchen Fall: Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sollten Sie sich zunächst mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten und keine voreiligen Entscheidungen treffen.

Schriftliche Äußerung

Auch wenn die Aufforderung, sich schriftlich als Beschuldigter zu äußern, relativ harmlos wirkt, so sind die Rechtsfolgen erheblich. Wie bei einer persönlichen Vernehmung kann das geschriebene Wort gegen den Beschuldigten verwendet werden.

Machen Sie als Beschuldigter nicht den Fehler, aus reiner Bequemlichkeit der Anfrage der Polizei nachzukommen. Das Schweigerecht ist auch hier elementar wichtig.

Grundsätzlich gilt:

Schweigerecht nutzen

Rechte und Pflichten des Beschuldigten

Angaben zur Person

Man ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu seinen Personalien, seinem ausgeübten Beruf und zu seiner Wohnanschrift zu machen.

Verweigert man diese Angaben, so kann von der Polizei eine Identitätsfeststellung nach § 163b StPO oder das sogenannte Personenfeststellungsverfahren betrieben werden. Schlussendlich kann eine erkennungsdienstliche Maßnahme angeordnet werden und gegebenenfalls  muss auch mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gerechnet werden (§ 111 OWiG).

Schweigerecht

Vor der Vernehmung ist der Beschuldigte über sein Recht auf Aussagefreiheit zu belehren. Er muss ausdrücklich darüber belehrt werden, dass er sich nicht zur Sache äußern muss. Erfolgt eine solche  Belehrung nicht, begründet das ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot hinsichtlich aller Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat.

Bei einem ausländischen Beschuldigten kommt hinzu, dass zu Beginn der Vernehmung darauf hingewiesen werden muss, dass ein konsularischer Beistand in Anspruch genommen werden kann.

Recht auf einen Anwalt

Der Beschuldigte muss darauf hingewiesen werden, dass er berechtigt ist, einen Verteidiger beizuziehen. Diesen Umstand vernachlässigen viele Betroffene.

Machen Sie nicht den Fehler und unterschätzen die Situation. Die Beamten der Polizei sind besonders geschult was Vernehmungen angeht. Auch wenn man meint, unschuldig zu sein, kann Ihre Aussage missverstanden werden. Das kann an der juristischen Auslegung liegen, die Ihnen so garnicht bekannt war.

Was der Rechtsanwalt für den Beschuldigten sofort erledigt

Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab

Polizeistation Beschuldigter

Wir zeigen für unsere Mandanten die Vertretung gegenüber der Polizei an. Wir sagen den Termin zur Vorladung ab und kümmern uns um den Schriftverkehr. Damit müssen Sie als Betroffener nichts weiter veranlassen.

Diese Vorgehensweise ist vollkommen normal und wird keineswegs als Schuldeingeständnis gewertet. Ganz im Gegenteil, jeder sollte sich zunächst über den erhobenen Vorwurf informieren, bevor man weitere Schritte plant.

Wir beantragen Akteneinsicht

Die Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren ist für den Beschuldigten von enormer Bedeutung. Ohne Kenntnis des Akteninhalts ist Strafverteidigung ein reines Glücksspiel.

Wir beantragen die Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten. Damit erhalten Sie den kompletten Akteninhalt und sind auf dem gleichen Wissenstand wie die Polizei bzw. der Staatsanwalt.

Kanzlei für Strafrecht

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

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