Wir haben uns auf bestimmte Rechtsgebiete im Strafrecht spezialisiert

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht haben wir uns seit Jahren auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert. Um unseren Mandanten einen möglichst hohen Grad an Spezialisierung anbieten zu können, bearbeitet jeder Rechtsanwalt vorrangig drei bis vier Rechtsgebiete des Strafrechts.

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht befasst sich mit den  Sachverhalten, die gesetzlich unter Strafe gestellt sind. Das Strafrecht beschäftigt sich daher mit Fragen des Wirtschafts- und Steuerrechts ebenso wie wie mit dem Vorwurf der Körperverletzung oder Ermittlungen im Bereich von Eigentumsdelikten.

Zum allgemeinen  Strafrecht zählt man vor allem die aus dem Strafgesetzbuch (StGB)  bekannten Delikte. Regelmäßig handelt es sich dabei um folgende Straftaten: Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung, Betrug, Raub usw..

BtM Verstoss

Das  Betäubungsmittelstrafrecht ist ein recht „junges“ Rechtsgebiet. Hier befindet sich alles im Wandel. Zudem befasst sich dieses Rechtsgebiet mit  komplizierten Themen, wie etwa dem Wirkstoffgehalt und Mengenangaben einer Droge. Der  Gesetzgeber droht teilweise erhebliche Strafen an.

Werden Sie als Beschuldigter mit dem Tatvorwurf BtM Verstoss konfrontiert, sollte man sich einen genauen Überblick über das Ermittlungsverfahren  verschaffen. Die Beweislage spricht oftmals für den Beschuldigten, es wäre also unnötig, sich durch voreilige Aussagen selber zu belasten.

Verkehrsstrafrecht

In dem Bereich des Verkehrsstrafrechts droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe eine gerichtliche Maßnahme im Hinblick auf Führerschein und Fahrerlaubnis. Dies hat weitreichende Folgen für den Betroffenen, da die Fahrerlaubnis heutzutage oftmals eine existenzielle Bedeutung hat. Eine frühzeitige Verteidigung ist angezeigt.

Tragen Sie als Beschuldigter Sorge dafür, dass Sie so früh wie möglich das Verfahren positiv beeinflussen. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern werden Sie mit unserer Hilfe aktiv.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in wesentlichen Teilen von dem Erwachsenenstrafrecht.  Der sogenannte Erziehungscharakter steht im Vordergrund. Als Verteidiger trägt man  eine besondere Verantwortung gegenüber dem jugendlichen Mandanten.  Eine enge Zusammenarbeit ist grundlegende Voraussetzung.

Gerade in diesem Bereich kann man sehr gute Ergebnisse durch eine frühzeitige Verteidigung erreichen. Das Jugendstrafrecht sieht viele Besonderheiten vor, auf die wir als Verteidiger besonders hinwirken.

Cybercrime

Die Straftaten im Internet nehmen rasant zu. Sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft haben durch neue Ermittlungsgruppen schnell dazugelernt und verfolgen diese Straftaten mit Nachdruck.

Der Begriff Cybercrime dient dabei als eine Art Sammelbegriff für Straftaten im virtuellen Raum (Internet und Darknet). Typisch ist dabei die Verwendung bestimmter Server und Browser, um sicherzustellen, möglichst keine Spuren in der virtuellen Welt zu hinterlassen. In der täglichen Praxis sind  sind der Medikamentenhandel und der Kauf von BtM der Klassiker.

Fragen zu Ihrem Fall?

Tel. 030 – 526 70 93 0

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Sachverhalt haben, können Sie gerne einen Termin mit einem unserer Anwälte vereinbaren.

Ein Fachanwalt für Strafrecht wird Ihnen die Sach- und Rechtlage erörtern und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, das Verfahren positiv zu beeinflussen.

Unser Büro steht Ihnen Montag bis Freitag, 7-19 Uhr zur Verfügung.

Spezialisierung durch ständige Fortbildung

Aktuelle Fortbildungen Rechtsanwalt Marx

  • Heimliche Ermittlungsmaßnahmen im digitalen Zeitalter
  • Effektive Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
  • Neue Entwicklung in der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • Alkohol und Drogen im Verkehrsrecht
  • Umgang mit Beurteilungskriterien im Rahmen einer MPU
  • Bußgelder, Fahrverbot, Sperrfrist

Aktuelle Fortbildungen Rechtsanwalt Thomas C. Pohl

  • Aktuelles zur Untersuchungshaft
  • Effektive Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
  • Neue Entwicklung in der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • Die Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision
Kanzlei für Strafrecht

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Call Now Button