Allgemeines Strafrecht

gut beraten vom Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Fachanwalt für Strafrecht - Allgemeines Strafrecht

Unter dem Begriff „Allgemeines Strafrecht“ fasst man alle Delikte zusammen, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

Wie in jedem Fachgebiet des Strafrechts erfordert eine Verteidigung hier  beim Rechtsanwalt ein kompetentes Fachwissen. Da jeder Anwalt der Kanzlei den Titel Fachanwalt für Strafrecht führt, steht Ihnen als Beschuldigter ein entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger zur Seite.

Der Fachanwalt für Strafrecht als Spezialist

Jeder Rechtsanwalt der Kanzlei hat sich seit Jahren ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert. Wir sind der Überzeugung, dass man nur durch vertiefte Kenntnisse des Strafrechts eine kompetente Verteidigung gewährleisten kann.

Im Vordergrund steht dabei stets, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.

Delikte aus dem allgemeinen Strafrecht

Wir möchten Ihnen mit der nachfolgenden Übersicht im Rahmen der möglichen Tatvorwürfe eine erste Orientierung geben. Planen Sie Ihre Verteidgung frühzeitig um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

In der Regel empfehlen wir eine zeitnahe Besprechung mit einem Rechtsanwalt. Setzen Sie sich mit unserem Büro in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Fachanwälte für Strafrecht .

Die nachfolgenden Delikte kommen in der täglichen Praxis sehr häufig vor. Auf den jeweiligen Seiten finden Sie wichtige Informationen zu dem jeweiligen Tatvorwurf.

 – Dieser Bereich wird gerade aktualisiert –

Diebstahl und Unterschlagung

Diebstahl 47%
andere Straftaten 53%

Fast die Hälfte (47 Prozent) aller Straftaten sind mittlerweile Diebstähle. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte reagieren mit empfindlichen Strafen, um diesen Trend zu stoppen.

Körperverletzung

Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf Körperverletzung, so gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

Nebenklage

Adhäsionsverfahren

Täter-Opfer-Ausgleich

Solche Verfahren gestalten sich oftmals sehr kompliziert, können sich die Opfer einer Körperverletzung doch ohne weiteres dem Verfahren anschließen und damit das Verfahren beeinflussen. So muss man sich nicht nur dem Staatsanwalt gegenüber behaupten, sondern auch noch einem Rechtsanwalt als Nebenkläger.

Kanzlei für Strafrecht

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

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