Verkehrsstrafrecht
Straftaten im Verkehrsrecht
Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich unter anderem mit den Themen
Alkohol am Steuer,
Drogen am Steuer,
Unfallflucht,
Fahren ohne Fahrerlaubnis und
gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Da dem Führerschein in der heutigen Zeit eine enorme Bedeutung zukommt, ist in diesen Verfahren besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Ein Fachanwalt für Strafrecht wird Ihnen Mittel und Wege aufzeigen, ein Strafverfahren positiv zu beeinflussen.
Alkohol am Steuer
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (Strafgesetzbuch)
Der Tatvorwurf Alkohol am Steuer kann für den Beschuldigten weitreichende Konsequenzen haben. Neben einer Geldstrafe bzw. Freiheisstrafe kommt gegebenenfalls der Entzug der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist in Betracht. Vor Ablauf dieser Sperrfrist darf man dann keine neue Fahrerlaubnis beantragen.
In diesem Zusammenhang spielt auch die MPU eine wichtige Rolle. Bereitet man sich nicht gewissenhaft auf alle Eventualitäten vor, verliert man hier viel Zeit und Geld.
Unfallflucht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (Strafgesetzbuch)
Die Unfallflucht (oder oft auch Fahrerflucht genannt, §142 StGB) spielt in der Praxis der Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht eine große Rolle, kommt sie doch gerade in städtischen Gebieten tagtäglich vor. Sie ist im Ergebnis, je nach Form der Begehung, mit durchaus schwerwiegenden Konsequenzen verbunden. Insbesondere ist das Risiko der Entziehung der Fahrerlaubnis zu sehen.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass man als Betroffener im Wege einer organisierten Verteidigung sehr gute Ergebnisse erzielen kann, wie etwa die Einstellung des Verfahrens. So kommt es im Ergebnis nicht zu einer Verurteilung, Maßnahmen zum Führerschein bzw. der Fahrerlaubnis bleiben dem Betroffenen erspart.
Nötigung im Straßenverkehr
Nötigung im Straßenverkehr, § 240 StGB (Strafgesetzbuch)
Die Teilnahme am Straßneverkehr stellt die eigenen Nerven manchmal auf eine harte Probe. Egal ob andere Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger – wird die Stimmung aggressiv, drohen im Nachgang oftmals strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Hier lautet der Vorwurf der Polizei in der Regel: Nötigung im Straßenverkehr.
Im Verkehrsstrafrecht droht in diesem Zusammenhang eine empfindliche Geldstrafe bei Ersttätern und das Gericht wird sich auch mit der Frage eines Fahrverbots oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis auseinandersetzen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz)
Der Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis beschäftigt die Gerichte Tag für Tag. Als Beschuldigter muss man sich im Klaren darüber sein, dass die Verkehrssicherheit ein hohes Rechtsgut ist. Polizei und Staatsanwaltschaft verstehen in diesem Zusammenhang keinen Spaß.
Auch hier gilt: Eine gewissenhafte Vorbereitung im Verkehrsstrafrecht ist unerlässlich. Unterschätzen Sie nicht die Rechtsfolgen, gerade im Hinblick auf die Wiedererlangung oder Neubeantragung einer Fahrerlaubnis.