Überblick über unsere Fälle

Pohl und Marx Rechtsanwälte Fälle

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in die  Fälle  geben, in denen wir uns für unsere Mandanten engagiert haben – sei es beratend, vertretend oder verteidigend. Soweit das Prozessergebnis  mitgeteilt wird, kann es nicht pauschal auf weitere Fälle übertragen  werden.

Kontaktieren Sie unser Büro für die Vereinbarung eines Besprechungstermins, in dem wir Ihnen ausführlich Auskunft zu Ihrem Verfahren erteilen.

Sie erreichen unser Büro Monatg bis Freitag, 7 bis 19 Uhr unter der 030 – 526 70 93 0

Verkehrsstrafrecht, Fahrerflucht
Verfahren vor Anklageerhebung eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Verkehrsunfall verursacht  und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben. Ein Zeuge will den Vorgang beobachtet haben und rief die Polizei. Die Verteidigung regte eine technische Untersuchung der Fahrzeuge bei der Polizei an. Dabei kam heraus, dass  die Beschädigungen am Fahrzeug des Geschädigten unmöglich von dem Pkw des Beschuldigten stammen kann (anhand Vermessungen festgestellt). Das Verfahren wurde noch vor Anklageerhebung eingestellt.

Vorwurf: Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)
Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant bekam einen Strafbefehl zugestellt. Ihm wurde vorgeworfen, diverse Male öffentliche Verkehrsmittel benutzt zu haben, ohne einen Fahrschein zu kaufen. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte eine Verurteilung verhindert werden. Das Verfahren wurde gegen eine geringe Geldauflage sogar eingestellt.

Vorwurf des Erschleichens von Leistungen
Einstellung in der Hauptverhandlung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, mehrfach U-Bahn gefahren zu sein,  ohne hierbei im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. In  der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Marx das Gericht  davon überzeugen, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage  einzustellen.

Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
geringe Freiheitsstrafe, zur Bewährung

Unser Mandant ist einschlägig vorbestraft und wurde nunmehr erneut vor dem Amtsgericht Strausberg angeklagt. Zu allem Übel konnte er den Hauptverhandlungstermin aber nicht wahrnehmen, so dass ein Vorführbefehl drohte, oder aber extra ein neuer Verhandlungstermin angesetzt werden sollte. Beides ungünstig, verursacht es doch extra Kosten. Im Rahmen unserer Beauftragung haben wir den Termin für den Mandanten wahrgenommen und konnten die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, in das Strafbefehlsverfahren überzugehen. Damit blieb dem Mandanten der Termin erspart und das Verfahren hat sich für ihn erledigt. Im Ergebnis gibt es eine geringe Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.

Diebstahl mit Waffen – minder schwerer Fall des Diebstahls
geringe Freiheisstrafe zur Bewährung

Unserem Mandanten wurde ein Diebstahl mit Waffen zum Vorwurf gemacht. Dieser Vorwurf wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet. Oftmals ergeben sich aber bei einem Sachverhalt gewisse Besonderheiten, die die Annahme eines sogenannten minder schweren Falles rechtfertigen. Dann wiederum sieht das Gesetz einen Strafrahmen von “nur” noch 3 Monaten bis zu 5 Jahren vor. Im vorliegenden Sachverhalt spielte ein kleines Messer zwar eine Rolle, trotzdem konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeigt werden, dass ein minder schwerer Fall anzunehmen ist. Trotz einer Anzahl von Voreintragungen in dem Bundeszentralregister zu Lasten unseres Mandanten wurde eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt.

Bedrohung und Nötigung
erfolgreiche Berufung, Mandant freigesprochen

Im Rahmen einer Parkplatzsuche wurde unserem Mandanten vorgeworfen, eine andere Person beschimpft und bedroht zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten hat zunächst einen Strafbefehl erlassen, wobei unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt werden und zudem ein Fahrverbot ergehen sollte. Nachdem wir fristgerecht Einspruch eingelegt und die Ermittlungsakte bekommen haben, beantragten wir im Rahmen der Hauptverhandlung einen Freispruch für unseren Mandanten. Zeugenaussagen konnten den Tatvorwurf entkräften. Das Gericht sah es anders und verurteilte den Mandanten. Dagegen haben wir Rechtsmittel – eine Berufung – eingelegt. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage schien uns ein Freispruch nach wie vor als möglich. Im Rahmen der neuen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin haben dann erneut alle Zeugen ausgesagt. Nach der Beweisaufnahme hat sich die Staatsanwaltschaft unseren Ausführungen angeschlossen und selbst auf Freispruch plädiert. Das erste Urteil des Amtsgericht Tiergarten wurde am Ende aufgehoben, das Landgericht sprach einen Freispruch aus.

Besitz und Handel mit Kokain – Verstoß gegen das BtMG
Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant ist im Rahmen einer Telefonüberwachungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Berlin insofern auffällig geworden, als dass er Kontakt zu einer Person hatte, die gewerbsmäßig Kokain verkauft haben soll. Eben dieser Verdächtige wurde über mehrere Monate beobachtet und abgehört, so dass sich eine Großzahl von weiteren verdächtigen Personen ergab. Dabei kam es in mehreren Fällen zum Austausch von SMS Kurznachrichten oder Telefonaten. Die Polizei vermutete daraufhin bei einer Mehrzahl von Betroffenen ebenfalls einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Im Rahmen einer Akteneinsicht konnte jedoch festgestellt werden, dass ein Beweisverwertungsverbot bestand, dass unseren Mandanten aus dem Visier der Ermittlungen genommen hat. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingestellt.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und fahrlässige Körperverletzung
Einstellung des Verfahrens

Nach einer Streitigkeit soll unser Mandant auf die vermeintlich Geschädigte mit seinem Auto zugefahren sein. Es soll dabei zu einer leichten Berührung gekommen sein. Folge war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen unseren Mandanten. Nachdem wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nehmen konnten, stellte sich schnell heraus, dass es viele unterschiedliche Varianten der Sachverhaltsaufklärung durch die Zeugen gab. Hier wurde deutlich, dass das Schweigerecht zu dem gewünschten Erfolg führen wird. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Sachbeschädigung unter laufender Bewährung
Verurteilung zu einer Geldstrafe trotz laufender Bewährung, kein Bewährungswiderruf

Der strafrechtliche Vorwurf gegenüber unserem Mandanten war nicht schwerwiegend – es handelte sich “lediglich” um eine Sachbeschädigung. Unser Mandant war jedoch schon erheblich mit Vorstrafen  belastet, zudem gestaltete sich sein Lebenswandel in der Vergangenheit  durch eine Drogenabhängigkeit mehr schlecht als recht. In enger Zusammenarbeit mit den Eltern des Betroffenen konnte ein sicheres Lebensumfeld geschaffen werden, das dem Mandanten wieder Halt gab. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte die Verteidigung glaubhaft dem Gericht schildern, dass es wieder aufwärts geht, auch wenn der Vorwurf der Sachbeschädigung im Raum steht. Unter Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe wurde eine geringe Geldstrafe ausgeurteilt. Die Bewährung wurde nicht widerrufen.

Falsche Verdächtigung
Einstellung des Verfahrens

Im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wurde unserem Mandanten vorgeworfen, er habe bewusst falsche Aussagen über einen Dritten getätigt. Es kam zu einer Strafanzeige mit dem Vorwurf der falschen Verdächtigung. Auch hier konnte bereits im Ermittlungsverfahren darauf hingewirkt werden, dass das Verfahren eingestellt wird. Das Schweigerecht hat auch hier zu dem gewünschten Erfolg geführt, braucht sich der Beschuldigte doch nicht selbst zu belasten. Für die Staatsanwaltschaft ergab sich aus den Akten kein hinreichender Tatverdacht.

Trunkenheit im Straßenverkehr
Strafbefehl, 40 Tagessätze, 9 Monate Sperrfrist

Mit einer Blutalkoholkonzentration von über 2 Promille führte unser Mandant ein Kraftfahrzeug. Dabei kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. Wir haben gegenüber der Amtsanwaltschaft angeregt, dass Verfahren mit einem Strafbefehl zu beenden. Wir wollten unserem Mandanten damit eine belastende Hauptverhandlung ersparen. Im Vorfeld klärten wir mit der Amtsanwaltschaft die Rahmenbedingungen für einen solchen Strafbefehl ab. Wichtig war dabei, dass es zu keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis kommt. Auch die Höhe der Geldstrafe wurde im Vorfeld abgeklärt. Der Strafbefehl wurde schlussendlich von der Amtsanwaltschaft entsprechend formuliert und von dem Amtsgericht Tiergarten akzeptiert. Der Vorwurf beschränkte sich am Ende auf eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt.

Anbau und Besitz von Cannabis
Geldstrafe bei Anbau und Besitz von Cannabis, 200 Gramm

Nachdem bei unserem Mandanten während einer Verkehrskontrolle Cannabis gefunden worden ist, haben die Behörden aus einem südlichen Bundesland umgehend eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst. Dabei ist man auf eine kleine Aufzuchtanlage von Cannabispflanzen gestoßen, zudem fand man abgepacktes Gras. Zu allem Überfluss kam nunmehr heraus, dass es im Internet einen Chat gab, der den Handel mit BtM nahelegte. Die Verteidigung konzentrierte sich auf eine Strafmaßverteidigung, da die Beweise erdrückend waren. Dabei sollte jedoch der Handel mit Betäubungsmitteln ausgeschlossen werden. Im Ergebnis wurde ein minder schwerer Fall ausgeurteilt, trotz Überschreitung der nicht geringen Menge. Der Mandant wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Er bekam einen Großteil der beschlagnahmten Gegenstände zurück, darunter Computer und Handys.

Urkundenfälschung und Betrug
Einstellung gegen Auflage

Unser Mandant erhielt im Jahre 2012 eine Zahlung auf sein Konto, die ohne Legitimation durch den Kontoinhaber getätigt wurde. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft richtete sich auf eine Urkundenfälschung und den Tatbestand des Betruges. Nach dem 2. Verhandlungstag einigten sich alle Verfahrensbeteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage.

Diebstahl
Einstellung gegen Auflage

Ein Sachverhalt, der unserem Mandanten Kopfschmerzen bereitet hat. Ihm gegenüber wurde der Vorwurf erhoben, Geld bei einem Geldautomaten genommen zu haben, welches zuvor ein anderer vergessen hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte diesen Sachverhalt angeklagt, der Mandant erschien mit der fertigen Anklageschrift in den Händen bei uns in der Kanzlei. Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde Videomaterial gesichtet, zudem wurden Zeugen gehört. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Zweifel an dem Tatvorwurf und forderte eine Verurteilung .Nach einer kurzen Unterbrechung und einem Gespräch unter 6 Augen (Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung) konnten sich alle Verfahrensbeteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages einigen.

Betrug
Freispruch

Der Vorwurf lautete auf Gebrauch von falschen Zahlungskarten und Betrug.Es lag ein vermeintlicher Schaden von 10.000 EUR vor. Nach einem Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Düsseldorf und der Anhörung diverser Zeugen wurde unsere Mandantin vom Vorwurf freigesprochen. Die Aussagen wichen untereinander alle ab, so dass das Gericht nicht zu der Überzeugung gelangen konnte, die Angeklagte zu verurteilen.

Verstoss BtMG
Strafbefehl wegen Besitz von Kokain, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG

Unser  Mandant hatte wegen Besitz von Kokain einen Strafbefehl über 1.200 Euro erhalten. Dagegen haben wir Einspruch eingelegt. Die Überprüfung der  Akte ergab, dass sich unser Mandant bei der Polizei selbst belastet  hatte. Er wurde dabei  allerdings rechtswidrig zur Wahrheit bei seiner Aussage  ermahnt. Es ist jedoch niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten.  Wir setzten ein entsprechendes Verteidigungsschreiben auf. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.

BtM-Handel in nicht geringer Menge mit Waffen; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt

Unser Mandant wurde von der Polizei beim Verkauf von Cannabis beobachtet. Er wurde festgenommen, seine Wohnung  wurde durchsucht. Dort wurden ca. 3 kg Cannabis, Händlerutensilien sowie ein Schlagstock und eine Gaspistole gefunden. In solchen Fällen droht  eine Strafe von mindestens 5 Jahren Haft. Allerdings sieht das Gesetz  deutlich geringere Strafen für einen minder schweren Fall vor. Auf  dieses Ziel hin war auch die Verteidigungsstrategie ausgerichtet. Am  Ende konnten wir das Gericht davon überzeugen, dass ein minder schwerer  Fall vorlag. Unser Mandant wurde deshalb zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hat das Gericht als freier Mann verlassen.

Anklage wegen versuchten Totschlags
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

Unser  Mandant  geriet während einer Party in einen heftigen Streit mit anderen Gästen. Alle  Beteiligten standen unter Alkoholeinfluss. Unser Mandant zog ein  Messer und verletzte einen anderen Gast schwer. Die Anklage lautete auf  versuchten Totschlag. Rechtsanwalt Marx übernahm die Verteidigung. Die  Verteidigung konnte erfolgreich darlegen, dass kein Tötungsvorsatz  vorlag. Es erfolgte daher nur eine Verurteilung wegen gefährlicher  Körperverletzung. Hinsichtlich der Strafhöhe legte Rechtsanwalt Marx  Revision beim Bundesgerichtshof ein, so dass die Strafe in einer neuen  Verhandlung reduziert wurde.

Verstoss gegen das LFGB
Einstellung gegen Auflage

Unsere Mandanten sind  Geschäftsführer eines Unternehmens, das u.a. Spielzeug aus China  importierte und in Deutschland verkauft. Zumindest einige der Spielzeuge entsprachen laut Anklage nicht  den europäischen Normen zur Sicherheit  von Spielwaren (EN 71) und trugen keine CE – Kennung. Insbesondere waren in einigen Bestandteilen der Spielwaren Giftstoffe in nicht  zugelassener Menge gemessen worden.
Da diese Umstände an sich nicht abzustreiten waren, kam es  darauf an, die Verantwortlichkeiten für diese Fehler darzustellen und durch entsprechende Nachweise glaubhaft zu machen, dass die Organisation der Produktprüfung inzwischen derart umgestellt war, dass solche Fehler  noch unwahrscheinlicher werden.
Diese Verteidigungsstrategie führte dazu, dass das Verfahren  gegen beide Geschäftsführer gegen Zahlung einer Geldauflage im  Hauptverhandlungstermin eingestellt wurde.

Verfahren wegen Insolvenzverschleppung; § 15 Abs. 1, 4 InsO
Einstellung gegen Auflage

Unser   Mandant wurde beschuldigt, als Geschäftsführer eine GmbH trotz  Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft nicht rechtzeitig Insolvenz  angemeldet zu haben. Erste Versuche, das Verfahren zur Einstellung zu  bringen scheiterten daran, dass außerdem noch ein Steuerstrafverfahren  gegen unseren Mandanten anhängig war. Wir konzentrierten uns dann auf  diese Steuersache, die nach einigem Aufwand gegen Zahlung einer  Geldauflage von 8.000,- Euro eingestellt wurde. Wir fertigten dann einen  weiteren Verteidigungsschriftsatz an die Staatsanwaltschaft, die davon  überzeugt werden konnte, auch dieses Verfahren gegen Zahlung weiterer  2.000,- Ruro einzustellen.

Erwerb kinderpornographischer Schriften
Strafbefehl

Die Polizei durchsuchte die Wohnung unseres Mandanten wegen  Verdacht auf Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Schriften.  Die Computer wurden beschlagnahmt. Unser Mandant hatte über einschlägige Internettauschbörsen Bildmaterial gesammelt und auch weitergegeben. Nach diversen Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft gelang es  uns, dass unser Mandant nicht öffentlich angeklagt wurde, sondern nur  einen Strafbefehl erhielt. Gegen die Höhe der Geldstrafe haben wir dann  noch erfolgreich Einspruch eingelegt.

Anklage wegen Totschlags; § 212 StGB
minder schwerer Fall des Totschlags

Ein Familienmitglied unseres  späteren Mandanten wurde tot aufgefunden. Unser Mandant wurde sofort  verdächtigt. In seinem Auto schlug ein Leichenspürhund an. In der Folge  kam es zu einer Anklage wegen Totschlags.
Rechtsanwalt Pohl übernahm  die Verteidigung und führte intensive Gespräche mit seinem Mandanten,  der sich in Untersuchungshaft befand. Unser Mandant wollte die Tat  gestehen, es sprachen auch viele Beweise gegen ihn, so dass es darauf  ankam, eine Strafmaßverteidigung aufzubauen.
Den Schilderungen des  Mandanten zufolge lag nahe, dass er von der Getöteten massiv provoziert  worden war. In der Hauptverhandlung las Rechtsanwalt Pohl für seinen  Mandanten eine entsprechende Erklärung vor. Der Gutachter bescheinigte  unserem Mandanten, zum Tatzeitpunkt nicht voll schuldfähig gewesen zu  sein. Das Landgericht folgte allerdings dem weiteren  Verteidigungsargument, dass die Strafe doppelt – wegen Provokation und eingeschränkter Schuldfähigkeit – zu mildern sei, nicht.

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