Alkohol am Steuer - Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
Alkohol am Steuer
Lautet der Tatvorwurf auf Alkohol am Steuer, so sollte man als Betroffener nicht den Kopf in den Sand stecken. Trifft man die richtigen Entscheidungen und geht das Problem an, wird das in der Regel von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten belohnt. Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht wird Ihnen Mittel und Wege zeigen, das Verfahren positiv zu beeinflussen.
Nachfolgende Themenbereiche gehören zu jeder gewissenhaften Verteidigung und werden bei uns von einem Fachanwalt für Strafrecht bearbeitet:
Verkehrsstrafrecht - Hilfe durch einen Fachanwalt für Strafrecht
Beschlagnahme des FührerscheinsPolizei hat den Führerschein beschlagnahmt
Für den Beschuldigten von besonderer Bedeutung: Bei dem Verdacht auf eine absolute oder relative Fahruntüchtigkeit wird der Führerschein von der Polizei sichergestellt/beschlagnahmt. Ab diesem Zeitpunkt darf der Beschuldigte ein Kfz nicht mehr führen. Ein Fachanwalt für Strafrecht überprüft die Maßnahme der Polizei und stellt die hierfür notwendigen Anträge für seinen Mandanten.
Strafverfahren oder OrdnungswidrigkeitVertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht
Ein strafrechtliches Verfahren ist für den Betroffenen eine enorme Belastung. In der Regel setzen wir als Rechtsanwälte alles daran, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Dafür muss man aber mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten und entprechende Gespräche führen. Gerne beraten wir Sie hier und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf.
Rückerlangung der Fahrerlaubnis bzw. des FührerscheinsSperrfrist verkürzen
Der Führerschein ist in der heutigen Zeit von enorm wichtiger Bedeutung. Man sollte als Betroffener alles unternehmen, um die Zeit ohne Führerschein so kurz wie möglich zu halten. Dafür muss man aber aktiv werden und darf nicht tatenlos zusehen, wie das Ermittlungsverfahren an einem vorbeizieht. Ein Fachanwalt für Strafrecht berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Promillegrenzen - die Rechtsfolgen im Überblick
0,0 Promille
Fahranfänger
In der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges alkoholische Getränke zu sich genommen.
ab 250,00 EUR
1 Punkt
ab 0,3 Promille
0,15 mg/ml Atemalkoholkonzentration
Es liegen Anzeichen von Fahrunsicherheit vor
Strafverfahren
Geldstrafe, Freiheitsstrafe
ab 0,5 Promille
0,25 mg/ml Atemalkoholkonzentration
Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit
ab 500,00 EUR
mind. 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
ab 1,1 Promille
0,55 mg/ml Atemalkoholkonzentration
Unabhängig von Fahrunsicherheit
Strafverfahren
Geldstrafe, Freiheitsstrafe, MPU
Alkohol am Steuer im Detail
relative Fahruntüchtigkeit
0,3 bis 1,1 Promille
Liegt die BAK (Blutalkoholkonzentration) bei 0,3 ‰ bis zu 1,1 ‰ und treten zusätzlich alkohol- bzw. drogenbedingte Fahrfehler bzw. Ausfallerscheinungen auf, wird von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
Das Gericht muss feststellen,ob beim Fahrer diese Voraussetzungen gegeben waren. Hier ist entscheidend, ob das konkrete Verhalten typischerweise bei alkohol- bzw. drogenbeeinflussten Fahrern vorkommt und der Fahrer sich im nüchternen Zustand nicht anders verhalten hätte.
absolute Fahruntüchtigkeit
ab 1,1 Promille
Beträgt die Blutalkoholkonzentration (BAK) 1,1 ‰ und mehr, wird eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar vermutet. Weitere Anzeichen unsicherer Fahrweise vorliegen müssen.
Für Radfahrer wird absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 ‰ angenommen; gleiches soll auch für Elektrorollstühle gelten. Bei Schiffsführern ist dies ab 1,7 ‰ zutreffend.
MPU - medizinisch psychologische Untersuchung - "Idiotentest"
MPU
MPU - worauf man als Betroffener achten muss
Die Anordnung einer MPU erscheint für den Betroffenen oftmals als unüberwindbare Hürde. Die Meinung in der Öffentlichkeit scheint dabei auch klar in eine Richtung zu gehen: Da fällt man sowieso bei erstem Versuch durch, dass sei doch reine Abzocke. Das ist jedoch schlichtweg falsch.
Machen Sie nicht den Fehler, von Beginn an in die falsche Richtung zu denken. Wie mit allem im Leben gilt es, eine sorgfältige Vorbereitung durchzuführen und sich im Klaren darüber zu sein, eas von einem erwartet wird.
Ein Fachanwalt für Strafrecht gibt Ihnen dabei wichtige Verhaltenstipps und stellt die notwendigen Kontakte her. Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit Verkehrspsychologen zusammen und beraten unsere Mandanten auf diesem Rechtsgebiet mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.
MPU ab 1,1 Promille
Neue Regelung wird konsequent durchgesetzt
Derzeit gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. In Baden-Württemberg, Bayern und Berlin müssen Alkoholsünder schon jetzt ab 1,1 Promille zur Begutachtung.
Hintergrund sind Verwaltungsgerichts-Urteile in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Diese zwingen die örtlichen Führerscheinstellen, bei 1,1 Promille „Idiotentests“ zur Pflicht zu machen. Die Stuttgarter Regierung hat Behörden angewiesen, dem Urteil zu folgen.
Offenbar neigen auch Bayern und Berlin zu schärferen Vorschriften. In der Arbeitsgruppe sind bisher nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums „keine gesetzgeberischen Änderungen“ abgesprochen worden. Das Vorgehen in Stuttgart, das auf zwei Urteilen aus 2012 und dem Februar 2014 (AZ 10 S 452/10 und 10 S 1748/13) fußt, hat aber in Fachkreisen heftige Debatten ausgelöst.